Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter

Die Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter (auch Reisepreissicherung genannt) ist eine Versicherung, die Reisende vor finanziellen Verlusten schützt, wenn ein Reiseveranstalter insolvent wird.

Sicherheit für Ihre Kunden

Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter – was ist das?

Als Reiseveranstalter stehen Sie vor der Herausforderung, Ihren Kunden finanzielle Sicherheit zu bieten. Im Falle einer Insolvenz kann dies nicht gewährleistet werden. Eine Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter ist daher unerlässlich. Sie schützt Reisende vor finanziellen Verlusten im Falle einer Unternehmensinsolvenz und sorgt für die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge sowie die Rückreise im Notfall. Gesetzlich vorgeschrieben in vielen Ländern, stärkt sie das Vertrauen in die Reisebranche und sichert die Stabilität Ihres Unternehmens.

Zahlen & Fakten

0 Selbstbeteiligung
0 Stunden Notfall-Hotline
0 % Sicherstellung der Rückzahlung von Kundengeldern

Ihre Vorteile auf einen Blick

Als Reiseveranstalter tragen Sie die Verantwortung für die Träume und Erwartungen Ihrer Kunden. Mit der Insolvenzversicherung schützen Sie Ihre Reisenden vor finanziellen Verlusten und garantieren ihnen eine sorgenfreie Reise, selbst wenn unerwartete Probleme auftreten.

Rückreisegarantie

Sicherstellung der Rückreise im Insolvenzfall

Pauschalreisen

Absicherung für alle Arten von Pauschalreisen

Weltweiter Schutz

Gültigkeit der Versicherung weltweit

Kostenübernahme

Bis zu 110% Kostenübernahme

FAQ zur Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter

In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter für Sie zusammengefasst. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Warum ist eine Insolvenzversicherung notwendig?

Sie bietet den Kunden Sicherheit und schützt sie davor, ihr Geld zu verlieren oder im Ausland gestrandet zu sein, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird.

Ist die Insolvenzversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie und den entsprechenden nationalen Vorschriften, wie z. B. dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sind Reiseveranstalter verpflichtet, eine Insolvenzversicherung abzuschließen, um die Kundengelder abzusichern.

Warum wurde die gesetzliche Pflicht eingeführt?

Die gesetzliche Pflicht wurde eingeführt, um den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass Reisende im Falle der Insolvenz eines Reiseveranstalters nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben oder im Ausland gestrandet sind.

Wie weist ein Reiseveranstalter nach, dass er versichert ist?

Der Veranstalter erhält einen Sicherungsschein, den er den Kunden aushändigen muss. Dieser Schein bestätigt den bestehenden Versicherungsschutz und enthält wichtige Informationen zur Versicherungsgesellschaft und den Kontaktmöglichkeiten im Falle einer Insolvenz.

Was passiert, wenn der Reiseveranstalter keine Versicherung hat?

Der Veranstalter verstößt gegen gesetzliche Vorschriften und kann rechtlich belangt werden. Kunden haben in diesem Fall möglicherweise keinen Schutz und könnten ihr Geld verlieren. Kunden sollten immer darauf achten, dass sie einen Sicherungsschein erhalten.

Was sollten Kunden tun, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent wird?

Kunden sollten den Sicherungsschein prüfen und sich umgehend an die dort angegebene Versicherungsgesellschaft wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen, wie Buchungsbestätigungen und Zahlungsbelege, bereitzuhalten.

Was ist der Unterschied zu einer Reiserücktrittsversicherung?

Eine Insolvenzversicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch die Insolvenz des Reiseveranstalters. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt Stornokosten ab, wenn der Reisende aus bestimmten Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) die Reise nicht antreten kann.

Wie können Kunden sicherstellen, dass der Veranstalter versichert ist?

Kunden sollten den Sicherungsschein bei Buchung der Reise anfordern und die Angaben darauf überprüfen. Zusätzlich können sie sich bei den zuständigen Behörden oder Verbraucherzentralen informieren, ob der Reiseveranstalter ordnungsgemäß versichert ist.

Gibt es Unterschiede in der Insolvenzversicherung zwischen Ländern?

Ja, während die grundlegenden Prinzipien durch die EU-Pauschalreiserichtlinie festgelegt sind, können die spezifischen Anforderungen und Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten variieren. Es ist ratsam, sich über die jeweiligen nationalen Vorschriften zu informieren.

Travel Risk

Damit Ihre Mitarbeitenden oder Ehrenamtler auf Dienstreisen oder bei Auslandsentsendungen stets optimal abgesichert sind, bieten Ihnen unsere Experteneinheit ein umfassendes Angebot für Ihr Travel Risk Management. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für den bestmöglichen Schutz Ihrer Mitarbeitenden oder ehrenamtlichen Helfer.

Weitere Versicherungslösungen

Neben der Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter bieten wir auch zahlreiche weitere Versicherungslösungen an, die für Sie interessant sein könnten.

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