Betriebsschließungsversicherung

Eine Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung.

Rettungsanker für Unternehmen

Betriebsschließung – sind Sie bereit für das Unvorhersehbare?

Eine unerwartete Betriebsschließung kann Unternehmen ins Wanken bringen. Ob durch behördliche Anordnungen, Hygienemängel oder andere unvorhersehbare Ereignisse – die Betriebsschließungsversicherung sorgt dafür, dass Sie auch in stürmischen Zeiten fest im Sattel sitzen.

Zahlen & Fakten

0 kann ein einziger Schließungsfall kosten
0 % der Unternehmen überleben keine längere Schließung ohne Versicherung
0 Mrd. € können Betriebsschließungen an Schäden verursachen

Ihre Vorteile auf einen Blick

Die Betriebsschließungsversicherung bewahrt Ihr Unternehmen, Ihre Organisation oder Einrichtung vor den wirtschaftlichen Folgen einer unerwarteten Schließung. Sie sorgt dafür, dass Ihre Finanzen stabil bleiben, während Sie sich auf eine schnelle Wiedereröffnung konzentrieren können.

Wiederanlaufkostendeckung

Deckung der Kosten für Betriebswiederaufnahme

Ausgleich Produktionsausfälle

Kostenübernahme bei Produktionsstillstand

Mietkostenerstattung

Kostenübernahme für Miet- und Pachtverträge

Stabilität

Erhält die betriebliche Stabilität in Krisensituationen

FAQ zur Betriebsschließungsversicherung

In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Betriebsschließungsversicherung für Sie zusammengefasst. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Warum ist eine Betriebsschließungsversicherung wichtig?

Eine behördlich angeordnete Betriebsschließung kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, da Kosten wie Gehälter, Mieten und Kreditzahlungen weiterlaufen, während Einnahmen ausbleiben. Die Betriebsschließungsversicherung bietet finanziellen Schutz und hilft, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Betriebsschließung zu bewältigen.

Welche Gründe können zu einer Betriebsschließung führen?
  • Gesundheitliche Gründe: Ausbruch von Infektionskrankheiten (z. B. COVID-19, Norovirus) oder andere gesundheitliche Gefahren
  • Hygienische Gründe: Mängel in der Hygiene, Schädlingsbefall oder Kontamination von Lebensmitteln
  • Sicherheitsgründe: Verstoß gegen Brandschutzvorschriften oder andere Sicherheitsmängel
  • Umweltschutzgründe: Verstöße gegen Umweltauflagen, z. B. illegale Entsorgung von Abfällen oder Verschmutzung von Boden und Wasser
  • Baurechtliche Gründe: Nutzung von Gebäuden oder Räumen ohne entsprechende Genehmigungen oder Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften
Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Betriebsschließungsversicherung deckt typischerweise folgende Schäden ab:

  • Einnahmeverluste, die durch die Schließung des Betriebs entstehen
  • Fortlaufende Fixkosten: Kosten wie Gehälter, Mieten, Kreditzahlungen und andere laufende Betriebsausgaben
  • Kosten für Desinfektion: Kosten für die Reinigung und Desinfektion der Betriebsräume, wenn dies behördlich angeordnet wird 
Was ist nicht abgedeckt?

Nicht abgedeckt sind in der Regel:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Betriebsschließungen
  • Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers
  • Betriebsschließungen, die nicht behördlich angeordnet wurden
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder nukleare Ereignisse
  • Schäden durch normale Betriebsunterbrechungen ohne behördliche Anordnung
Wer benötigt eine Betriebsschließungsversicherung?
  • Gastronomiebetriebe: Restaurants, Cafés, Bars und ähnliche Einrichtungen
  • Einzelhändler: Geschäfte und Läden, die auf regelmäßige Öffnungszeiten angewiesen sind
  • Dienstleistungsunternehmen: Friseure, Kosmetikstudios, Fitnessstudios und ähnliche Betriebe
  • Produzierende Unternehmen: Fabriken und Produktionsstätten, die von behördlichen Schließungen betroffen sein können
Gibt es spezielle Versicherungen für bestimmte Branchen?

Ja, es gibt spezialisierte Betriebsschließungsversicherungen, die auf die besonderen Risiken und Anforderungen unterschiedlicher Branchen zugeschnitten sind, wie z. B. Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk oder Dienstleistungsunternehmen.

Was sind typische Ausschlussklauseln?
  • Vorsätzlich herbeigeführte Betriebsschließungen
  • Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten
  • Betriebsschließungen, die nicht behördlich angeordnet wurden
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder nukleare Ereignisse
  • Schäden durch normale Betriebsunterbrechungen ohne behördliche Anordnung

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Weitere Versicherungslösungen

Neben der Betriebsschließungsversicherung bieten wir auch zahlreiche weitere Versicherungslösungen an, die für Sie interessant sein könnten.

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