Der Arbeitsplan des Bundesministeriums für Gesundheit
Pflege und Gesundheitsberufe
Bereits im Dezember 2023 präsentierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach Eckpunkte für ein „Pflegekompetenzgesetz“ zur Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen. Die Eckpunkte sehen eine erweiterte Kompetenz für Pflegerinnen und Pfleger vor, darunter unabhängigere Entscheidungen und Therapiebefugnisse ohne direkte ärztliche Einbindung. Ein Gesetzesentwurf wird im 1. Quartal 2024 erwartet.
Ein zweites Vorhaben ist die Reform des Medizinstudiums. Der erste Entwurf der Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung liegt bereits vor. Neu ist eine Ausweitung allgemeinmedizinischer Ausbildungsinhalte über alle Studienphasen hinweg sowie eine verstärkte Betonung wissenschaftlichen Arbeitens. Aktuell wird der Verordnungsentwurf von Ländern und Verbänden ausgewertet.
Ebenfalls geplant ist eine Reform in Sachen Physiotherapie: Die Ausbildung soll demnach teilakademisiert werden. Nach ähnlichen Kriterien sollen anschließend die Ausbildungen in Ergotherapie und Logopädie überarbeitet werden.
Krankenhaus
Auch 2024 fehlt für die angekündigte Krankenhausreform ein konkreter Zeitplan. Grund dafür ist, dass die Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes weiterhin aussteht. Karl Lauterbach hatte die Verabschiedung dieses Gesetzes jedoch zur Bedingung für den Entwurf einer umfassenden Krankenhausreform gemacht. Der Bundesrat hatte das Gesetz im November 2023 abgelehnt. Derzeit befindet sich das Gesetz im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.
In einer Sitzung mit Vertretern der Kommunen und Städte im Januar äußerte sich Lauterbach optimistisch, dass der Gesetzesentwurf für eine Krankenhausreform am 24. April im Kabinett verabschiedet werden könnte. Das ermögliche ein Inkrafttreten 2025.
Im Januar wurden zudem erste Eckpunkte für die Reform der Notfallversorgung vorgestellt. Ein Gesetzesentwurf ist für das 1. Quartal geplant. Ziel der Reform ist es, die drei Versorgungsbereiche (vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahme der Krankenhäuser und Rettungsdienste) besser aufeinander abzustimmen.
Ärztliche Versorgung
Angekündigt im Sommer 2023 möchte das BMG nun 2024 die Versorgungsgesetze I und II vorlegen. Der Entwurf für das Versorgungsgesetz I befinde sich derzeit in der sogenannten Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien. Ein konkretes Veröffentlichungsdatum wird nicht genannt. Der Entwurf für das Versorgungsgesetz II ist für die Zeit „nach dem Versorgungsgesetz I“ vorgesehen.
Ziel des Versorgungsgesetz I ist die Stärkung der Gesundheitsversorgung in den Kommunen. Geplant ist dabei unter anderem die Entbudgetierung für Hausärzte und die Abschaffung der Homöopathie-Unterstützung.
Das Versorgungsgesetz II zielt unter anderem darauf ab, die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern und die Einhaltung der vertragsärztlichen Versorgungsaufträge sicherzustellen.
Patientenrecht
Das BMG plant zudem eine Reform des Patientenrechtegesetzes. Dazu sei das BMG im Dialog mit dem Bundesministerium der Justiz. Zurzeit werden die Eckpunkte einer Reform erarbeitet. Bereits bekannt ist, dass die Rechte der Patienten bei Behandlungsfehlern gestärkt werden sollen. Auch soll ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen eingeführt werden.
Redaktion
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