Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente, die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber aufbauen können. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und soll dazu beitragen, den Lebensstandard im Alter halten zu können.
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Betriebliche Altersvorsorge – was ist das?
Eine betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter, sondern auch ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Eine betriebliche Altersvorsorge bietet die Sicherheit, die Ihre Mitarbeitenden und Sie für eine sorgenfreie Zukunft benötigen.
Zahlen & Fakten
FAQ zur Betrieblichen Altersvorsorge (baV)
In unsere FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Betrieblichen Altersvorsorge (baV) für Sie zusammengefasst. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Die bAV ist wichtig, weil die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Durch die bAV können Arbeitnehmer zusätzlich fürs Alter vorsorgen und von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge in eine bAV ein. Diese Beiträge werden oft direkt vom Bruttogehalt abgezogen (Gehaltsumwandlung) und in einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds, einer Direktversicherung, einer Unterstützungskasse oder einer Direktzusage angelegt.
- Direktversicherung: eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt
- Pensionskasse: eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der Altersvorsorge erbringt
- Pensionsfonds: eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die in Aktien und andere Wertpapiere investiert
- Unterstützungskasse: eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber finanziert wird
- Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Rentenalter eine bestimmte Leistung zu zahlen.
Die Beiträge zur bAV können vom Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber oder von beiden gemeinsam gezahlt werden. Oft erfolgt die Finanzierung durch Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in die bAV eingezahlt wird.
Die Höhe der Beiträge hängt von den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ab. Es ist ratsam, sich vom Arbeitgeber oder einem Finanzberater beraten zu lassen, um die optimale Beitragshöhe zu bestimmen.
Beiträge zur bAV sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und senkt die Sozialversicherungsbeiträge. Die spätere Rente aus der bAV ist jedoch steuerpflichtig.
Ja, es gibt gesetzliche Höchstgrenzen. Im Jahr 2023 sind bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Der genaue Betrag kann jährlich angepasst werden.
Die bAV zahlt eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung im Rentenalter. Die genaue Höhe der Leistungen hängt von den eingezahlten Beiträgen und der erzielten Rendite ab.
Die bAV kann in der Regel ab dem gesetzlichen Rentenalter in Anspruch genommen werden. Einige Verträge erlauben auch eine vorzeitige Auszahlung, jedoch oft mit Abschlägen.
Eine Kündigung der bAV ist in der Regel nicht möglich, da es sich um eine Altersvorsorge handelt. Es besteht jedoch oft die Möglichkeit, die Beiträge auszusetzen oder den Vertrag ruhen zu lassen.
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die bAV in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitgenommen (portiert) oder privat weitergeführt werden. Die genauen Regelungen hängen vom Durchführungsweg und den Vertragsbedingungen ab.
Ja, die bAV ist in der Regel insolvenzgeschützt. Das bedeutet, dass das angesparte Guthaben im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht in die Insolvenzmasse fällt und dem Arbeitnehmer erhalten bleibt.
Ja, die bAV ist durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und andere gesetzliche Regelungen klar definiert. Diese Gesetze regeln unter anderem die Ansprüche der Arbeitnehmer und die Pflichten der Arbeitgeber.
Ja, es ist möglich und oft sinnvoll, die bAV mit anderen Altersvorsorgeformen wie der gesetzlichen Rente, der privaten Rentenversicherung oder Riester-Rente zu kombinieren, um eine umfassende Altersvorsorge zu gewährleisten.
Weitere Versicherungslösungen
Neben der Betriebliche Altersvorsorge bieten wir auch zahlreiche weitere Versicherungslösungen an, die für Sie interessant sein könnten.
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