Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine zusätzliche Krankenversicherung, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abgeschlossen wird. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Betriebliche Krankenversicherung – was ist das?
Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind das Fundament eines erfolgreichen Unternehmens. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen wertvollen Zusatzschutz und fördern ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden.
Zahlen & Fakten
FAQ zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV)
In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für Sie zusammengefasst. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Die bKV bietet zusätzliche Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche oder private Krankenversicherung hinausgehen. Sie kann die Mitarbeiterbindung und -motivation erhöhen und den Arbeitnehmern zusätzliche Sicherheit und Gesundheitsvorsorge bieten.
Der Arbeitgeber schließt eine Gruppenversicherung bei einem Krankenversicherer ab. Die Mitarbeitenden sind automatisch versichert und profitieren von den zusätzlichen Leistungen. Die Kosten werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen, können aber auch anteilig vom Arbeitnehmer übernommen werden.
Die genauen Leistungen variieren je nach Versicherer und Vertrag, aber typische Leistungen sind:
- Zuschüsse zu Sehhilfen
- Zahnbehandlungen und Prophylaxe
- Heilpraktiker- und alternative Behandlungsmethoden
- Vorsorgeuntersuchungen
- Krankenhauszusatzversicherungen (z. B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung)
- Auslandskrankenversicherung
Die Beiträge zur bKV werden in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt. In einigen Modellen können die Kosten auch anteilig vom Arbeitnehmer übernommen werden.
Die Beiträge hängen von den vereinbarten Leistungen und der Anzahl der versicherten Mitarbeitenden ab. Sie sind in der Regel niedriger als bei individuellen Zusatzversicherungen, da es sich um eine Gruppenversicherung handelt.
Die Beiträge zur bKV sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Für den Arbeitnehmer sind die Leistungen oft steuerfrei oder nur geringfügig steuerpflichtig, solange bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden.
Ja, es gibt steuerliche Höchstgrenzen für die bKV-Leistungen. Beiträge, die über diese Höchstgrenzen hinausgehen, können für den Arbeitnehmer steuerpflichtig sein. Die genauen Grenzen können jährlich angepasst werden.
Die Kündigung der bKV erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber, da dieser der Versicherungsnehmer ist. Arbeitnehmer können jedoch aus dem Versicherungsschutz ausscheiden, wenn sie das Unternehmen verlassen
Bei einem Arbeitgeberwechsel endet in der Regel der Versicherungsschutz durch die bKV. Einige Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz privat weiterzuführen.
Es gibt keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur bKV, aber sie unterliegt den allgemeinen versicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Über die Personalabteilung oder den Betriebsrat des Unternehmens. Diese können Auskunft darüber geben, ob und unter welchen Bedingungen eine bKV angeboten wird.
Ja, es ist möglich, die bKV mit individuellen Zusatzversicherungen zu kombinieren, um einen umfassenderen Versicherungsschutz zu erhalten. Es ist ratsam, sich von einem Versicherungsberater beraten zu lassen, um die optimale Kombination zu finden.
Weitere Versicherungslösungen
Neben der betriebliche Krankenversicherung bieten wir auch zahlreiche weitere Versicherungslösungen an, die für Sie interessant sein könnten.
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