Zeitwertkonto
Ein Zeitwertkonto ist ein Arbeitszeitkonto, auf dem Arbeitnehmer Überstunden, nicht genutzte Urlaubstage oder Teile ihres Gehalts ansparen können.
Flexibel arbeiten, Zukunft gestalten
Zeitwertkonto – was ist das?
Work-Life-Balance hat einen immer größeren Einfluss auf die Arbeitnehmer. Zeitwertkonten sind eine innovative Möglichkeit, Arbeitszeit und Gehalt in Wertguthaben umzuwandeln, das später für Sabbaticals, vorzeitigen Ruhestand oder andere Freistellungen genutzt werden kann.
Zahlen & Fakten
FAQ zu Zeitwertkonten
In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Zeitwertkonten für Sie zusammengefasst. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Zeitwertkonten bieten Flexibilität bei der Lebensarbeitszeitgestaltung. Sie ermöglichen es Arbeitnehmern, längere Auszeiten zu nehmen, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden, und helfen Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden bedarfsgerecht zu steuern.
Arbeitnehmer können Überstunden, nicht genutzte Urlaubstage oder Teile ihres Gehalts auf das Zeitwertkonto einzahlen. Diese Einlagen werden in Geld umgerechnet und auf dem Konto gutgeschrieben. Bei Bedarf kann das angesparte Guthaben für Freistellungen genutzt werden.
- Überstunden
- Nicht genutzte Urlaubstage
- Teile des monatlichen Gehalts
- Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)
- Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit oder Schichtarbeit)
- Sabbaticals oder längere Auszeiten
- Vorzeitiger Ruhestand
- Elternzeit oder Pflegezeit
- Weiterbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen
- Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichem Gehalt
Die genauen Regelungen können je nach Unternehmen und Tarifvertrag unterschiedlich sein. Es ist wichtig, die betrieblichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Das Zeitwertkonto wird in der Regel vom Arbeitgeber oder einem externen Dienstleister verwaltet. Die Verwaltung umfasst die Erfassung der Einlagen, die Verzinsung des Guthabens und die Auszahlung bei Inanspruchnahme.
Das angesparte Guthaben bleibt bestehen und kann entweder auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder ausgezahlt werden. Die genauen Regelungen sollten im Arbeits- oder Tarifvertrag nachgelesen werden.
Ja, Zeitwertkonten sind gesetzlich geregelt, insbesondere durch das Flexi-II-Gesetz in Deutschland. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die angesparten Guthaben insolvenzgeschützt sind und dass die Einlagen steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.
- Flexibilität bei der Lebensarbeitszeitgestaltung
- Möglichkeit, ohne finanzielle Einbußen längere Auszeiten zu nehmen
- Finanzielle Vorteile bei vorzeitigem Ruhestand
- Steuerliche Vorteile durch gleichmäßige Verteilung des Einkommens
- Komplexe Verwaltung und rechtliche Regelungen
- Eventuelle Unsicherheiten bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz
- Mögliche Verzögerungen bei der Auszahlung des Guthabens
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer ein Zeitwertkonto nutzen, sofern der Arbeitgeber dies anbietet. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen können jedoch je nach Unternehmen und Tarifvertrag variieren.
Am besten informieren Sie sich bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat des Unternehmens. Diese können Auskunft darüber geben, ob und unter welchen Bedingungen ein Zeitwertkonto angeboten wird.
Weitere Versicherungslösungen
Neben Zeitwertkonten bieten wir auch zahlreiche weitere Lösungen an, die für Sie interessant sein könnten.
Das könnte Sie auch interessieren
In unserem Newsroom finden Sie viele Beiträge, die für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung interessant sein könnten. Zudem können Sie unsere Expertenteams auch auf Veranstaltungen treffen oder unsere Webinare besuchen.
Das entschärfte Nachweisgesetz erleichtert intelligente Lösungen
Nachdem wir bereits über die Neufassung des Nachweisgesetzes zum 1.August 2022 berichtet haben, wird das Nachweisgesetz mit dem Vierten…
16. Personalkongress der Krankenhäuser blickt in die Zukunft des Personalmanagements
Der 16. Personalkongress der Krankenhäuser wurde Mitte November von der Ecclesia-Tochter KlinikRente in Kooperation mit der Deutschen…
Wie das UKE die Mitarbeiterbindung revolutioniert
Innovative Personalpolitik im Gesundheitswesen: Mitte November fand in Köln der 16. Personalkongress der Krankenhäuser statt, der von der…