Branchen Gesundheitswirtschaft

Krankenhaustransparenzgesetz vor der Verabschiedung

Weg frei für die Krankenhausreform?

Bundesrat und Bundestag haben den Streit um das Krankenhaustransparenzgesetz vorübergehend beigelegt. Nun muss das Gesetz Ende März final verabschiedet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bringt derweil die Krankenhausreform auf den Weg. Doch es droht bereits neuer Streit. 


Mehr Transparenz mit dem Klinikatlas

Das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz zielt darauf ab, die Qualität der stationären Versorgung in deutschen Krankenhäusern zu verbessern. Patientinnen und Patienten sollen sich besser über Angebote und die Qualität der Krankenhäuser informieren können.

Dazu soll ein „Klinikatlas“ veröffentlicht werden, der die Leistungen und Qualitätsaspekte von 1700 Krankenhäusern in Deutschland beinhaltet. Krankenhäuser werden dazu in Versorgungsstufen eingeteilt. Zu den einsehbaren Daten zählen etwa Fallzahlen von Leistungen, die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang, aber auch Behandlungsfehler und Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe.


Der lange Weg des Krankenhaustransparenzgesetzes

Nachdem das Gesetz durch die Bundesregierung und den Bundestag im September und Oktober verabschiedet wurde, stimmten die Bundesländer im Bundesrat gegen das Gesetz. Sie überwiesen die Sache an den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. 

Die Gegner des Gesetzes argumentierten, dass das Gesetz keine Transparenz stifte und einen Eingriff in ihre Hoheit zur Krankenhausplanung darstelle. Unionsgeführte Länder forderten gar eine Neuauflage des Gesetzes.

Bundesminister Lauterbach hatte zuvor vergebens versucht, die Wogen mithilfe einer Protokollerklärung zu glätten. Die Protokollerklärung sieht etwa vor, dass die Landesbasiswerte steigen sollen. Ab 2025 soll zudem ein Transformationsfonds aufgelegt werden. Lauterbach betonte zudem, dass die sechs Milliarden Euro Liquiditätshilfen für Krankenhäuser nur bei Verabschiedung des Gesetzes ausgezahlt werden können.

Nach mehreren inoffiziellen Verhandlungsrunden zwischen Bund und Ländern tagte am 21. Februar der Vermittlungsausschuss. Mit einer knappen Mehrheit wurde der Gesetzesentwurf angenommen. Lauterbach überzeugte zuvor abweichende SPD-Länder durch eine Konkretisierung der Maßnahmen in der Protokollerklärung.


Ende gut, alles gut?

Kern der Einigung ist die Errichtung eines Transformationsfonds ab 2025. Dieser soll innerhalb von zehn Jahren mit 50 Milliarden Euro gefüllt werden. Bund und Länder teilen sich die Kosten. Zudem werden Tariflohnsteigerungen aller Beschäftigten in Krankenhäusern künftig bei der Erstattung der Betriebskosten besser abgebildet.

Die SPD-geführten Länder betonen, dass die Krankenhäuser nun mehr finanziellen Spielraum haben. Das führe zu einer „spürbaren Entlastung“. Unionsgeführte Länder kritisierten die Einigung. Sie bezeichnen das Ergebnis als „vertane Chance“, wichtige Weichenstellungen für die Krankenhäuser in Deutschland vorzunehmen.

Für weitere Kritik sorgte die Ankündigung des Ministers, den Bundesteil des Transformationsfonds nicht aus Steuergeldern, sondern aus Mitteln des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren. Die Krankenkassen fürchten einen „Etikettenschwindel“. 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bezeichnet die Ergebnisse als „wertlose Beruhigungspille“ für die Krankenhäuser. Wie der Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft gestoppt werden soll, bliebe weiterhin unklar.


Wie geht es weiter?

Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat ist für den 22. März vorgesehen. Eine erneute Ablehnung ist jedoch weiterhin möglich. Allerdings: lehnt der Bundesrat das Gesetz erneut ab, kann der Bundestag das Votum überstimmen und das Gesetz final verabschieden.

Im Anschluss wird Lauterbach neue Pläne zur Krankenhausreform präsentieren. Ein überarbeiteter Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) wird derzeit zusammen mit weiteren Bundesministerien und den Ländern diskutiert. Lauterbach möchte das Gesetz am 24. April durch das Kabinett bringen, damit das Gesetz noch vor Ende 2024 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und am 1. Januar 2025 Inkrafttreten kann.

 

Neuer Streit droht bei der Krankenhausreform

Schon jetzt steht fest, dass der Streit zwischen Bund und Ländern weitergehen wird. Denn Minister Lauterbach hat angekündigt, dass er keine Zustimmung der Bundesländer beim KHVVG vorsieht. Die Bundesländer können das Gesetz dann – analog zum Transparenzgesetz – nicht blockieren, sondern nur verzögern. Damit stellt er sich gegen eine Vereinbarung von Bund und Länder. Es droht das gleiche Schicksal wie beim Transparenzgesetz. Unabhängig vom Konflikt zwischen Bund und Ländern ist davon auszugehen, dass der Druck der verschiedenen Stakeholder aus dem Gesundheitswesen bei der parlamentarischen Beratung sehr groß sein wird. Ob das Gesetz deshalb rechtzeitig verabschiedet werden kann, ist deshalb mehr als unklar.

 

Redaktion
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