Nach dem Hochwasser – schnell und richtig handeln!
Der Dauerregen Ende Mai und Anfang Juni hat verheerende Folgen: In Baden-Württemberg und Bayern überschwemmen Wassermassen bewohnte und bewirtschaftete Gebiete. Auch viele unserer Kunden sind betroffen.
Seit Ende Mai fielen Niederschläge in Baden-Württemberg und Bayern. Flüsse, Bäche und Böden konnten die anhaltend hohen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen, da es bereits in den vergangenen Wochen und Monaten ungewöhnlich viel geregnet hat. Die Folgen sind immens. Häuser, Pflegeheime und Industrieanlagen wurden von den Wassermengen überspült. Das extreme Wetterereignis hat sogar Todesopfer gefordert, Menschen schwer verletzt und große Schäden an Sachwerten, Immobilien, Produktionsstätten, Bürogebäuden und Lagerräumen verursacht. Die Versicherer schätzen die Schäden auf eine Höhe von etwa zwei Milliarden Euro. Dies sei aber erst eine vorläufige Prognose, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Doch was ist im Ernstfall zu tun, um möglichst schnell Schäden zu beheben und den Ertragsausfall zu minimieren?
Wenn das Gebäude im Wasser steht
Kerstin Schneller, Leiterin der Abteilung Schaden Industrie der Ecclesia Gruppe, rät in diesem Fall, ruhig und besonnen zu agieren: „Wichtig ist, dass die betroffenen Kunden richtig handeln. Sie sollten sich bewusst machen, dass sie schnell vorgehen müssen, aber auch verpflichtet sind, den Schaden zu dokumentieren.“ Fotos und Videos seien in diesem Fall hilfreich. Aufgrund der Katastrophenlage kann nicht jeder Schaden von einem Gutachter aufgenommen werden. Die Expertin empfiehlt in diesem Fall, die einzelnen Schritte der Aufräumarbeiten genau nachzuweisen. Ebenso sollte eine Auflistung der beschädigten Produktionsanlagen, Maschinen, Lagerhallen, Büroräume, Betriebsmittel, Werkstoffe, Güter sowie Lagerbestände erstellt werden und zwingend Fotos von den Dingen gemacht werden, die sofort entsorgt werden müssen. Der Kunde ist in der Nachweispflicht.
Überprüfung der Versicherungspolicen und Schaden melden
Sobald der erste Schock überwunden ist, sollten die Betroffenen mit ihrem Kundenberater Kontakt aufnehmen, um gemeinsam die Versicherungspolicen zu überprüfen: Enthält die Gebäudeversicherung einen Baustein Elementarschäden, der weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen absichert? Die Gebäudeversicherung umfasst Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind. Wenn die Einrichtung betroffen ist, dann greift die Inventarversicherung – auch hier gilt zu prüfen, ob ein Schutz gegen weitere Naturgefahren eingeschlossen ist. Sind Fahrzeuge aus dem Fuhrpark beschädigt, dann ist eine Kfz-Versicherung wichtig.
Die Kundenbetreuer der Ecclesia Gruppe stehen natürlich helfend zur Seite. „Unsere Mitarbeitenden sind jederzeit ansprechbar und unterstützen Sie gerne“, sagt Kerstin Schneller.
Die ersten Aufräumarbeiten
Wenn der Wasserstand sinkt, dann sollten die Räume ausreichend belüftet, Dreck und Schlamm entfernt werden, bevor alles trocknet. Da höchstwahrscheinlich nicht in jedem Fall ein Sachverständiger die Lage vor Ort einschätzen kann, sollten sich Betroffene am besten bei der Ecclesia Gruppe melden. Sie verfügt über Kontaktdaten zu unterschiedlichen Fachfirmen, die die Aufräumarbeiten unterstützen können. Sollten auch diese Dienstleister ausgelastet sein, wird im Zweifelsfall dazu geraten, in Abstimmung mit dem jeweiligen Kundenbetreuer die Schäden fotografisch zu dokumentieren und dann mit der Beseitigung zu beginnen. Gemeinsam und auf Grundlage einer guten Dokumentation findet die Ecclesia dann auch mit den Versicherern Lösungen. Sollten Unternehmen mit den Arbeiten beauftragt werden, empfiehlt es sich, eine ungefähre Einschätzung der zu erwartenden Kosten vornehmen zu lassen und eine Freigabe der Versicherung einzuholen.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Ecclesia Gruppe sind für Sie da. Wir unterstützen Sie in dieser außergewöhnlichen Situation oder beraten Sie, wenn Sie Fragen zum Versicherungsschutz haben.