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Nachwuchsmanagement: Welche Absicherung wird benötigt?

Für junge Führungskräfte jedweder Karrierestufe gestalten sich die Haftungsrisiken unterschiedlich.

So unterliegen alle Angestellten ohne und mit Führungsfunktion wie zum Beispiel Prokuristen dem Haftungsprivileg der gefahrgeneigten Tätigkeit, das von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelt wurde. Bei einer Inanspruchnahme im Schadenfall ist demzufolge die Haftung bei Fahrlässigkeit auf drei Monatsgehälter, bei grober Fahrlässigkeit bis auf maximal ein Jahresgehalt begrenzt. Dieses Haftungsprivileg gilt unverändert für Mitarbeitende ohne Führungsfunktion und leitende Führungskräfte (mit und ohne Prokura). Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat, werden sie aber automatisch darin erfasst und müssen sich über die persönliche Haftung keine Sorgen machen.


D&O-Versicherung des Unternehmens

Beim Aufstieg in die Geschäftsführung oder den Aufsichtsrat ist Sorgfalt geboten, denn ab Vertragsschluss haftet die Person unbegrenzt mit dem eigenen Privatvermögen und sieht sich somit einer ganz anderen Haftungssituation ausgesetzt. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, sich vor Unterzeichnung des neuen Dienstvertrages zu vergewissern, dass auch in diesen Positionen über die D&O-Versicherung des Unternehmens Versicherungsschutz besteht.


Private Absicherung für Manager und Managerinnen

Ebenso ratsam ist es, sich mit den Möglichkeiten einer privaten Absicherung auseinanderzusetzen. Junge Geschäftsführer, die das erste Mal den Verdienst erhalten, der die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sollten sich zusätzlich über die Umstellung auf die private Kranken(zusatz-)versicherung informieren. Weiterhin empfehlenswert sind private Produkte in Form einer Top-Manager-Rechtsschutzversicherung, die zusätzliche Deckungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Strafrecht und Vermögensschadenrechtschutz enthalten – besonders dann, wenn man sich nicht im Detail im Klaren darüber ist, wie das Unternehmen im Bereich D&O-Versicherung abgesichert ist. Alle Mitarbeitende mit Dienstwagen sollten ihre private Absicherung außerdem um eine Fahrerrechtsschutzversicherung erweitern, wenn sie einen Dienstwagen erhalten.


Zusätzliche Vorsorgelösungen

Auch die eigene Vorsorge rückt immer mehr in den Fokus der arbeitenden Generation, die grundsätzlich ganz andere Anforderungen stellt als die aktuell noch im Arbeitsmarkt tätige Boomer-Generation. So legt der junge Unterbau viel Wert auf flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte, häufig berichten unsere Kunden uns bereits über die Forderung, bis zu drei Monate im Jahr im Ausland arbeiten zu dürfen. Für eine optimale Absicherung für solche Modelle ist es sinnvoll, sich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sowie Reisegepäckversicherung zusätzlich abzusichern.
Gehen Unternehmen unflexibel mit derartigen Vorstellungen um, fällt es schwer, den Nachwuchs bei der Stange zu halten. Betriebe stehen vor zahlreichen Herausforderungen – unter anderem, sich auf die folgende Generation in einer besonderen Art und Weise einzustellen und ihr ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten, das sich anders gestaltet, als es bei früheren Generationen der Fall war.