Präventionsmaßnahmen und alternative Reparaturverfahren für Kirchengebäude
Schadenprävention – Versicherungsschutz setzt einen ordnungsgemäßen Zustand der Gebäude voraus
Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz ist ein ordnungsgemäß gewartetes Objekt eine Grundvoraussetzung. Ein Auszug aus den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verdeutlicht dies:
„Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.“ (aus A 21.1 Sicherheitsvorschriften)
Kommt ein Versicherungsnehmer seinen Pflichten – den sogenannten Obliegenheiten – nicht nach, riskiert er seinen Versicherungsschutz, wie die Musterbedingungen weiter ausführen:
„Verletzt der Versicherungsnehmer eine der […] genannten Obliegenheiten, gilt […] Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.“ (A 21.2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung)
Unsere Spezialkonzepte zu kirchlichen Sach-(Sammel-)Verträgen federn etwaige Obliegenheitsverletzungen zugunsten der Kunden ab. Der Instandhaltung sollte dennoch hohe Priorität eingeräumt werden.
Regelmäßige Kontrolle von Dächern durch fachkundige Personen
Eine regelmäßige Sichtung von Dächern ist von großer Bedeutung. Wir erhalten häufig die Rückmeldung, dass diese Maßnahmen allein nicht zu bewältigen und Handwerker kaum verfügbar sind.
Seilkletterer – das heißt, Fachpersonal mit alpinistischen Fähigkeiten – können hierbei Unterstützung bieten. Dach- oder Gebäudebegehungen werden ohne großen Aufwand ermöglicht. Dabei werden auch äußere Gebäudebestandteile wie Dacheindeckung, Turmkreuze, Regenrinnen und Blitzschutz, geprüft. Innenbesichtigung zur Kontrolle der Taubenabwehr, des Gebälks, der Fenster, der Glockentechnik etc. können mit erfolgen. Je nach Absprache werden kleinere Schäden oder Reinigungsarbeiten – zum Beispiel an der Regenrinne – bereits bei der Begehung behoben beziehungsweise können durchgeführt werden.
Über den Zustand des Gebäudes wird anschließend eine Dokumentation erstellt. Es ist dann ersichtlich, welche Arbeiten zeitnah auszuführen sind, um Schäden am oder durch das Gebäude zu vermeiden. Durch einen überschaubaren Kostenaufwand werden Folgekosten eingespart oder reduziert und die Lebensdauer eines Gebäudes verlängert.
Regelmäßige Kontrolle von Bäumen
Gebäude und Bäume im nicht gewarteten Zustand stellen eine Gefahrenquelle dar. Auch hier gilt: Wer eine Gefahrenstelle schafft, muss ggf. die Verantwortung für eintretende Schäden tragen.
Materielle Schäden sind durch einen finanziellen Ausgleich regelbar. Werden Anwohner geschädigt, ist eine Störung des Nachbarschaftsfriedens nicht ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall werden Personen durch herunterfallende Äste, Dachpfannen oder Fassadenteile getroffen. Derartige Schäden können einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Den eventuell damit einhergehenden Reputationsschaden übernimmt jedoch keine Versicherung.
Die regelmäßige Begutachtung und Pflege der Bäume wird durch die Rechtsprechung gefordert, minimiert Fremdschäden und vermeidet Ärger und Aufwand.
Bäume sind zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand von einer fachkundigen Person zu prüfen. Turnusmäßige Prüfungen sollten protokolliert werden.
Auch diese Arbeiten können Seilkletter-Fachfirmen ausführen, die neben Fachkräften für Dachdeckergewerke Gärtnerinnen und Gärtner beschäftigen.
Alternative Reparaturverfahren
Ist der Sturm durchgezogen, gibt es meist keine Alternative: Dachpfannen und weitere Bestandteile sind auszuwechseln. Oftmals kommen Gerüste, Kran- oder Hubwagen zum Einsatz, die einen Zugang zur Arbeitsstelle ermöglichen. Bei alternativen Reparaturmethoden kann dies entfallen. Alpinistisch ausgebildetes Fachpersonal benötigt eine Tür oder ein Dachfenster, um auf das Dach zu gelangen. Das Material gelangt per Außenaufzug oder Seiltechnik zur Reparaturstelle.
Ein Beispiel aus der Praxis:
großflächiger Hagelschaden an einem Sakralgebäude Für Einrüstung und Dachreparatur wurden 140.000 Euro veranschlagt. Seilkletterer haben eine qualitativ gleichwertige Reparatur für 23.000 Euro durchgeführt.
Störungsfreies Gemeindeleben
Eingerüstete Gebäude sind oftmals nur schwer zugänglich und teilweise nicht nutzbar. Durch den Gerüstauf- und abbau werden häufig angrenzende Friedhöfe in Mitleidenschaft gezogen. Gräber sind für die Einrüstung des Gebäudes abzudecken. Teilweise sind Grabsteine und Einfassungen temporär zu entfernen. Dass diese Maßnahmen von Angehörigen nicht positiv quittiert werden, ist nachvollziehbar.
Das Befahren von kirchlichen Liegenschaften mit schwerem Arbeitsgerät, eventuell notwendiger Anmeldungen für Sperrungen von Straßen – all dies kann durch den Einsatz von Kletterern vermieden werden. Bei einem Schadenfall war keine Einrüstung möglich und die fragile Kuppel konnte nicht betreten werden. Die Reparatur wurde durch an Seilen hängenden Alpinisten durchgeführt, ohne die Kuppel zu berühren.
Entsprechende Fachfirmen in Ihrer Region nennen wir Ihnen gerne.