Unfall- und Rechtsschutzversicherung
Wenig Bewegung in der Gruppenunfallversicherung
Auch im vergangenen Jahr haben sich keine gravierenden Änderungen in der Gruppenunfallversicherung ergeben – und es sind auch keine Anzeichen dafür erkennbar.
Die deas hat ihr eigenes, bereits breit aufgestelltes Bedingungswerk überarbeitet und nochmals verbessert.
So bietet sie ihren Kunden weiterhin ein marktführendes Vertragswerk mit umfassenden Absicherungslösungen.
Bei Gruppenverträgen lassen sich negative Entwicklungen mit Blick auf das Handling erkennen. So gestaltet es sich durch immer neue rechtliche Entwicklungen (z. B. durch ein Urteil des EuGH zur Zulässigkeit und Ausgestaltung von Gruppenverträgen) sowie den immer strenger werdenden Schutz der persönlichen Daten der mitversicherten Personen zunehmend komplizierter.
Weiterhin gilt es, steuerrechtliche Änderungen zu beachten, zum Beispiel bezüglich der pauschalen Besteuerung der Beiträge zur Gruppenunfall-Versicherung durch den Arbeitgeber.
Ihre deas-Lösung
Der Markt bietet im Bereich der Unfallversicherung weiterhin hochwertige Deckungskonzepte.
Die deas hat dies zum Anlass genommen, ihr eigenes Rahmenkonzept in diesem Jahr anzupassen und noch weiter zu Ihrem Vorteil zu optimieren. Wichtige rechtliche Entwicklungen werden von deas laufend beobachtet, auf deren Relevanz für die Kunden geprüft und in unseren Lösungen für Sie berücksichtigt.
Ruhiges Fahrwasser in der Rechtsschutzversicherung
Aufgrund gestiegener Aufwendungen der Rechtsschutzversicherer für Schadenzahlungen setzten diese Ende 2023 häufig Prämiensteigerungen innerhalb der Möglichkeiten der Beitragsanpassungsklausel (BAK) bei den Standard-Rechtsschutzverträgen um.
Dabei variierten die Anpassungen je nach Sparte und Bedingungen – den Verkehrsbereich hat es besonders getroffen. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer e.V. (GDV) sind die Kosten für Streitigkeiten um Abgas-Manipulationen seit Beginn des Skandals im Jahr 2015 auf rund 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Streitwert pro Abgas-Fall von ca. 26.100 Euro sind hohe Anwaltskosten angefallen. Darüber hinaus wirken noch zusätzliche Belastungen durch die COVID-19-Pandemie nach.
Im Straf- und Manager-Rechtsschutz werden sehr wahrscheinlich die bereits umgesetzten oder kurzfristig anstehenden Gesetzesverschärfungen in diversen Bereichen – zum Beispiel durch das Verbandssanktionen-Gesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – zu mehr Verfahren führen. Hierdurch könnten die Kosten steigen, was sich mittelfristig auf die Prämien auswirken würde.
Die Manager-Rechtsschutzversicherung sowie spezielle Cyber-Rechtsschutzdeckungen gewinnen weiter an Bedeutung, ohne die separaten D&O- oder Cyber-Policen ersetzen zu können. Besonders die Möglichkeit zum Abschuss von Einzelpolicen, deren Deckungssumme nicht von anderen mitversicherten Personen aufgebraucht werden kann, macht diese Deckungen attraktiv.
Ihre deas-Lösung
Die deas bietet Ihnen Rechtsschutzkonzepte über dem Marktstandard und in enger Verbindung zu anderen Versicherungssparten wie D&O und Cyber. Unser eigenes, speziell abgestimmtes Bedingungswerk im Strafrechtsschutz haben wir einem Update unterzogen, um unseren Kunden immer den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten. Gerne erläutern wir Ihnen die Besonderheiten unserer neuen, ergänzten Bedingungen.
Jörg Linnert