
Versicherungsschutz im Ausland – Was Autofahrer wissen müssen
Bei Auslandsreisen mit dem Auto ist die Grüne Versicherungskarte wichtig, die offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ heißt. Seit ihrer Einführung im Jahr 1965 hat sie das Reisen mit dem Auto erheblich erleichtert, da Reisende seitdem nicht mehr für jedes Land eine separate Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Die Grüne Karte wird kostenlos von der jeweiligen Kfz-Versicherung ausgestellt und dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Versicherung oder eine Kfz-Haftpflichtverpflichtung besteht. So sorgt sie für Sicherheit und Klarheit im internationalen Straßenverkehr.
Ihrem Namen entsprechend wurde die Grüne Karte früher auf grünem Papier gedruckt. „Seit dem 1. Juli 2020 ist sie jedoch nur noch auf weißem Papier erhältlich, was es den Autofahrern ermöglicht, sie selbst auszudrucken“, erklärt Laura Stahl. „Darüber hinaus ist es seit dem 1. Januar 2025 auch erlaubt, die Versicherungskarte nur in digitaler Form vorzuhalten.“ Auf ihr sind das Pkw-Kennzeichen, die Gültigkeitsdauer der Karte, die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer vermerkt. Länder, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, werden mit einem durchgestrichenen Länderkürzel gekennzeichnet.
Grüne Karte: Deckung im Ausland
Obwohl die Grüne Karte nicht in allen Ländern verpflichtend ist, wird das Mitführen in einigen europäischen Ländern wie Italien, Serbien, Kroatien, der Tschechischen Republik und Ungarn dringend empfohlen. „Nach dem Brexit ist sie auch für Reisen nach Großbritannien und Nordirland ratsam“, empfiehlt Laura Stahl. In Ländern, die nicht am Grüne-Karte-System teilnehmen, wie beispielsweise dem Kosovo, gilt der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Für diese Länder muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Autofahrer sollten vor jeder Reise überprüfen, ob die Karte noch gültig ist und ob die angegebenen Daten mit denen des Fahrzeugs übereinstimmen. Bei Änderungen kann kostenfrei eine neue Karte angefordert werden. Laura Stahl: „Die Grüne Versicherungskarte bleibt ein unverzichtbares Dokument für internationale Autofahrten. Sie gewährleistet Versicherungsschutz und erleichtert die Abwicklung von Unfällen im Ausland. Autofahrer sollten daran denken, ihre Karte vor jeder Reise zu überprüfen, um sicher und sorglos unterwegs zu sein.“
Länder mit eingeschränktem Schutz
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel in der gesamte Europäischen Union (EU) sowie in einigen angrenzenden Ländern wie der Schweiz und Norwegen. Der Umfang des Versicherungsschutzes in der Kfz-Versicherung kann je nach Land und Versicherer variieren. Es gibt einige Länder, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um vollen Schutz zu gewährleisten. Hier sind einige Beispiele:
- Kriegs- oder Krisengebiete: In Regionen, die als Kriegs- oder Krisengebiete gelten, ist der Versicherungsschutz oft eingeschränkt oder nicht vorhanden. Dazu können Länder wie Syrien, Afghanistan oder bestimmte Teile der Ukraine gehören.
- Nicht-EU-Länder: In einigen Nicht-EU-Ländern wie Russland, Marokko oder der Türkei kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder nicht vorhanden sein. Hier ist die Grüne Karte unabdingbar, um nachzuweisen zu können, dass eine Mindestdeckung besteht. Darüber hinaus ist es in der Regel erforderlich, solche Reisen beim Versicherer vorher anzumelden, sofern ein Kasko-Versicherungsschutz gewünscht ist. Unser Kompetenzcenter ecmobility oder der jeweilige Versicherer kann seine Kunden detailliert darüber informieren, in welchen Ländern der Versicherungsschutz eingeschränkt ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Schutz zu erweitern.
Vollkasko und Teilkasko im Ausland
Grundsätzlich ist es wichtig, vor einer Reise ins Ausland die Bedingungen der Kfz-Versicherung genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Vollkasko- oder Teilkasko-Schutz auch in dem jeweiligen Land gilt. Viele Versicherungen bieten zwar europaweiten Schutz an, aber die genauen Bedingungen können variieren. Aufgrund der besonderen Regelungen in einigen Ländern kann es notwendig sein, zusätzliche Versicherungen abzuschließen oder bestimmte Anforderungen zu erfüllen, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. In Kriegs- oder Krisengebieten oder in Ländern mit hohem Risiko kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen sein, weshalb hier besondere Vorsicht geboten ist. „Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und im Schadenfall gut vorbereitet zu sein, sollten Autofahrer vor ihrer Reise Kontakt zu ecmobility oder ihrem Versicherer aufnehmen, um die genauen Bedingungen und den Geltungsbereich ihrer Kfz-Versicherung zu klären“, sagt Laura Stahl.
Im Schadenfall schnell und richtig reagieren
Für die Schadenregulierung empfiehlt es sich, bei einem Unfall im Ausland stets die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht sowie die Grüne Karte griffbereit zu haben. Während bei einem Unfall in den europäischen und einigen weiteren Ländern der Zentralruf der Versicherer der richtige Ansprechpartner ist, um den Schadenregulierungsbeauftragten der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners ausfindig zu machen, können sich Betroffene hierzulande bei einem Unfall mit einem ausländischen Wagen an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden.
Ein umfassender Versicherungsschutz im Ausland sorgt für Sicherheit und Gelassenheit auf Reisen. Als Kfz-Versicherungsmakler empfiehlt ecmobility, die Bedingungen der Police vor jeder Fahrt ins Ausland zu überprüfen und eventuelle Anpassungen vorzunehmen. So sind Reisende im Ernstfall immer optimal abgesichert.