Veranstalterhaftpflichtversicherung

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt Veranstalter von Events vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die Dritten während einer Veranstaltung entstehen.

Garantierte Sicherheit für Ihre Veranstaltungen

Veranstalterhaftpflichtversicherung – was ist das?

Ob Konzert, Messe, Firmenfeier oder Sportevent – als Veranstalter tragen Sie eine große Verantwortung. Unvorhergesehene Zwischenfälle können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet den optimalen Schutz vor den finanziellen Folgen dieser Risiken.

Zahlen & Fakten

0 Mio. € können Personenschäden bei Veranstaltungen kosten
0 Schadenfälle werden mindestens jährlich gemeldet
0 % steigt die durchschnittliche Schadenhöhe jährlich

Ihre Vorteile auf einen Blick

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz vor unvorhersehbaren Problemen bei Ihren Events.

Veranstaltungsort-Deckung

Schutz vor Schäden am gemieteten Veranstaltungsort

Schutz bei Naturereignissen

Abdeckung von Schäden durch Wetterereignisse

Gästeabsicherung

Ersatz für beschädigtes fremdes Eigentum

Verkehrsrechtsschutz

Versicherungsschutz für alle Veranstaltungsteilnehmer

FAQ zur Veranstalterhaftpflichtversicherung

In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Veranstalterhaftpflichtversicherung für Sie zusammengefasst. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Warum ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung wichtig?

Veranstaltungen bergen zahlreiche Risiken, bei denen Gäste, Teilnehmer oder Dritte zu Schaden kommen können. Ohne Versicherung müsste der Veranstalter selbst für alle Kosten aufkommen, was schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann. Die Versicherung bietet daher finanziellen Schutz und Sicherheit.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt typischerweise folgende Schäden ab:

  • Personenschäden: Kosten für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Rentenzahlungen
  • Sachschäden: Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für beschädigte oder zerstörte Sachen
  • Vermögensschäden: finanzielle Verluste, die als Folge von Personen- oder Sachschäden entstehen
Was ist nicht abgedeckt?

Nicht abgedeckt sind in der Regel:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters
  • Eigene Schäden des Veranstalters (dafür gibt es spezielle Veranstaltungsversicherungen)
  • Schäden, die durch strafbare Handlungen entstehen
Wer benötigt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
  • Event-Agenturen: Unternehmen, die Veranstaltungen planen und durchführen
  • Einzelveranstalter: Personen oder Organisationen, die einmalige oder gelegentliche Events organisieren
  • Vereine und gemeinnützige Organisationen: bei der Durchführung von Vereinsfesten, Benefizveranstaltungen oder anderen Events
  • Unternehmen: bei betrieblichen Veranstaltungen wie Firmenjubiläen, Messen oder Kundenveranstaltungen
Gibt es spezielle Versicherungen für bestimmte Arten von Events?

Ja, es gibt spezialisierte Versicherungen für verschiedene Arten von Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte, Sportveranstaltungen, Messen, Festivals, Hochzeiten und Firmenfeiern. Diese Versicherungen berücksichtigen die spezifischen Risiken und Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung.

Was ist eine Veranstaltungsversicherung?

Eine Veranstaltungsversicherung bietet umfassenden Schutz für verschiedene Risiken, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung auftreten können. Dazu gehören neben der Haftpflichtversicherung auch Schutz gegen Ausfall, Abbruch, Wetterrisiken und Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen.

Was ist eine Nachhaftungsversicherung?

Eine Nachhaftungsversicherung bietet Schutz für Schadenfälle, die nach dem Ende der Veranstaltung auftreten, aber während der Veranstaltung verursacht wurden. Dies ist besonders wichtig für Event-Agenturen und Veranstalter, die regelmäßig Events organisieren.

Was sind typische Ausschlussklauseln?
  • Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
  • Schäden durch nicht genehmigte Änderungen am Veranstaltungsort
  • Schäden durch strafbare Handlungen
  • Schäden, die durch Veranstaltungen entstehen, die entgegen gesetzlicher Vorschriften durchgeführt wurden

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Weitere Versicherungslösungen

Neben der Veranstalterhaftpflichtversicherung bieten wir auch zahlreiche weitere Versicherungslösungen an, die für Sie interessant sein könnten.

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